Anmeldung der Schulanfänger

Anmeldung der Schulanfänger

Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 geboren oder im Schuljahr 2026/2027 ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 schulpflichtig. Die Eltern sind gemäß dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen verpflichtet, die betreffenden Kinder rechtzeitig zur Aufnahme in die Grundschule anzumelden.
Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2021 geboren sind, werden bei Anmeldung durch die Eltern ebenso schulpflichtig. Außerdem kann für nach dem 30.09.2021 geborene Kinder mit dem erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand die Aufnahme beantragt werden.

Die Anmeldung erfolgt für alle vier staatlichen Glauchauer Grundschulen (Schule Niederlungwitz Grundschule, Schule „Am Rosarium“ Grundschule, Sachsenalleeschule Grundschule und Erich-Weinert-Schule Grundschule) zentral

am Montag, den 24.08.2026, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Glauchau, Markt 1 in den Räumen der Glauchau-Information und des Bürgerbüros (Haupteingang im Innenhof).

Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, können Sie mit der jeweiligen Schule einen individuellen Termin vereinbaren.

Das Anmeldeformular (Antrag auf Aufnahme in die Klassenstufe 1 an einer öffentlichen Grundschule) wird etwa vier Wochen vorher auf der Startseite von www.glauchau.de bereitgestellt.

Neben dem Anmeldeformular sind für die Anmeldung eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, der Nachweis zur Masernschutzimpfung und der Personalausweis der Eltern mitzubringen. Bei alleinerziehenden Eltern bedarf es außerdem noch einer Negativbescheinigung zum Sorgerecht, die auf Antrag beim Jugendamt des Landkreises Zwickau (im Verwaltungszentrum in Zwickau, Werdauer Str. 62) ausgestellt wird.

In Glauchau gibt es nur einen Grundschulbezirk, der sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Zur Anmeldung werden die Eltern daher auch gebeten, in der Rangfolge entsprechend ihrer Priorität drei Schulen (ein Hauptwunsch und zwei Alternativen) anzugeben. Sollte aufgrund der Kapazität der jeweiligen Schule nicht dem Hauptwunsch entsprochen werden können, wird in Anlehnung an die angegebenen Alternativen eine Schule zugeordnet. Dabei werden zur Entscheidungsfindung die Kriterien Beschulung von Geschwisterkindern, Wohnortnähe sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr herangezogen.

Der Bescheid über die Einschulung des Kindes an einer Grundschule ergeht Ende Mai 2027, wenn die Klassenbildung abgeschlossen ist.

Laut der Sächsischen Schulordnung Grundschulen obliegen die vorschulischen Lernangebote dem Kindergarten. Unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/32158 stellt der Freistaat Sachsen dazu die kostenlose Broschüre „Das Jahr vor Schulbeginn“ zur Verfügung.

advanced-floating-content-close-btn
advanced-floating-content-close-btn