Öffnungszeiten zum Jahreswechsel
Eingeschränkter Publikumsverkehr am 27. und 30. Dezember
An den beiden Brückentagen, Freitag, 27. Dezember und Montag, 30. November haben folgende Ämter und Einrichtungen der Stadt geöffnet:
Bürgeramt:
Die Meldebehörde, Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde sind am 30. Dezember regulär – von 8 bis 12 Uhr – geöffnet. (Am 27. Dezember sind diese Behörden geschlossen.)
Lebensmittel- und Veterinäramt:
Die Sprechzeit für Jagdausübungsberechtigte ist am 27. und 30. Dezember von 8 bis 10 Uhr.
Schwimmbäder:
Die Schwimmhallen der Stadt Chemnitz sind regulär geöffnet. Die Schwimmhalle im Sportforum ist nur für die Nutzung durch Vereine vorgesehen.
Hallenbäder Stadt Chemnitz
Botanischer Garten:
Die Einrichtung hat regulär geöffnet.
Botanischer Garten
Tierpark und Wildgatter:
Beide Einrichtungen sind regulär geöffnet.
Tierpark Chemnitz
Stadtbibliothek:
Die Einrichtung ist an beiden Tagen regulär geöffnet.
Stadtbibliothek Chemnitz - Öffnungszeiten
Kunstsammlungen Chemnitz:
Alle Museen der Kunstsammlungen Chemnitz sind regulär geöffnet.
Kunstsammlungen Chemnitz
Hinweis in eigener Sache:
Die Pressestelle ist an beiden Tagen besetzt. An den Wochenenden und Feiertagen ist eine Rufbereitschaft eingerichtet