Freitag, 01 März 2024 08:19

Baustelleninformationen von Glauchau

Baustelleninformationen von Glauchau

 Zum Baustellen-Informationssystem

Baustellen in Glauchau

betrifft Kalenderwoche 01 vom 30.12.2024 bis zum 05.01.2025

 

 

 

 

Kate-gorie

Ort, Name der Straße / Verbindung

Art der Maßnahme und der verkehrlichen Auswirkung(en)

Umleitungs-

Empfehlung

Voraussichtliche Dauer der
Baustelle

C

Glauchau,

Innerer Stadtgraben

Vollsperrung,

Kanalarbeiten

 

voraussichtlich bis 30.04.2025

C

Glauchau,

Sonnenstraße

Vollsperrung,

Neubau Kanal

 

voraussichtlich bis 18.04.2025

C

Glauchau,

Pfarrweg

Vollsperrung,

Neubau Außenanlage

 

voraussichtlich bis 23.05.2025

C

Glauchau,

Große Weberstraße

halbseitige Sperrung,

Gebäudesicherung

 

voraussichtlich bis 31.12.2024

B

Glauchau,

Tunnelweg

halbseitige Sperrung,

Gebäudesicherung

 

voraussichtlich bis 31.12.2024

B

Glauchau,

Jahnstraße 5

halbseitige Sperrung,

Gebäudeabsicherung

 

voraussichtlich bis 31.12.2024

C

Glauchau,

Marienstraße 47

halbseitige Sperrung,

Gebäudesanierung

 

voraussichtlich bis 31.01.2025

C

Glauchau,

Schlachthofstraße 34/36

halbseitige Sperrung,

Gebäudesicherung

 

voraussichtlich bis 28.02.2025

C

Glauchau,

Kirchplatz

halbseitige Sperrung,

Notabsicherung Straßeneinbruch

 

voraussichtlich bis 31.12.2024

C

Glauchau,

Mittelgasse 2

halbseitige Sperrung,

Gebäudesicherung

 

voraussichtlich bis 31.12.2024

 

Kategorien:

A = erhebliche Eingriffe in den (über-)

regionalen Straßenraum

B = Baustellen auf großen kommunalen Straßen C = Lokalbaustelle

 

Unter www.glauchau.de können Sie unter Rathaus/Aktuelles die aktuellen Sperrungen & Baustellen aufrufen. Jede oben aufgeführte Verkehrsraumeinschränkung beruht auf von Bauunternehmen beantragten und von der Stadtverwaltung genehmigten Maßnahmen. Für die Einhaltung der Termine zeichnen die Bauunternehmen verantwortlich.

 

 

 

Unter www.glauchau.de können Sie unter Rathaus/Aktuelles die aktuellen Sperrungen & Baustellen aufrufen. Jede oben aufgeführte Verkehrsraumeinschränkung beruht auf von Bauunternehmen beantragten und von der Stadtverwaltung genehmigten Maßnahmen. Für die Einhaltung der Termine zeichnen die Bauunternehmen verantwortlich.