Mittwoch, 15 Januar 2020 06:58

Zwickau – Ausweise und Reisepässe bitte rechtzeitig auf Gültigkeit prüfen

Jeder Bürger ist gemäß Personalausweisgesetz ab dem 16. Lebensjahr grundsätzlich dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dieser Pflicht kommt man auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nach. Es ist die Aufgabe jedes Einzelnen, die Gültigkeitsdauer seines Personaldokuments zu prüfen und rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen.

 

Anlaufstelle für diese Angelegenheiten ist als Pass- und Personalausweisbehörde der Bürgerservice im Rathaus. Für die Beantragung sind die persönliche Vorsprache, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie die Geburts- oder Eheurkunde bzw. das Stammbuch erforderlich (die Urkunde, die den aktuellen Namen wiedergibt). Für die Beantragung kann telefonisch oder per Mail auch ein Termin vereinbart werden.

 

Bei der Antragsstellung ist die entsprechende Gebühr zu entrichten:

· Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 Euro

· Personalausweis über 24 Jahre: 28,80 Euro

· Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 Euro

· Reisepass über 24 Jahre: 60,00 Euro

 

Das Dokument kann in der Regel nach zwei bis vier Wochen abgeholt werden; Kinderreisepässe werden sofort ausgestellt. Bei Dokumenten für Kinder ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.

 

Besitzt man vorsätzlich kein gültiges Dokument, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Dauer der Ungültigkeit.

 

Für Reisen in das Ausland benötigt jedes Kind ein eigenes Personaldokument. In Frage kommt ein Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr), ein Personalausweis oder Reisepass. Bei bereits vorhandenen Kinderreisepässen ist es während der Gültigkeitsdauer möglich, das Lichtbild und die Größenangabe des Kindes zu aktualisieren. Das Bürgeramt empfiehlt, vor Auslandsreisen die Dokumente aller Familienmitglieder rechtzeitig auf Ihre Gültigkeit hin zu prüfen.

 

Nähere Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung (www.zwickau.de/buergerservice). Für eine Beratung oder Terminvereinbarung steht der Bürgerservice gern zur Verfügung.

 

Bürgerservice im Rathaus:

Öffnungszeiten:

Mo, Die, Do: 8 – 18 Uhr

Mi, Fr, Sa: 8 – 13 Uhr

 

Bürgertelefon: 0375 830

E-Mail: JLIB_HTML_CLOAKING

 

 

Quelle: Stadtverwaltung Zwickau