Wie jedes Frühjahr wenden sich naturverbundene Bürger mit aufgefundenen Jungvögeln hilfesuchend an die Untere Naturschutzbehörde. Dabei müssen wir immer wieder feststellen, dass das Wissen über richtiges Verhalten beim Auffinden von Vogelkindern sehr lückenhaft oder sogar falsch ist. Mit einer gut gemeinten lebensrettenden Maßnahme, wie dem „mit nach Hause nehmen“ des Tieres wird nicht selten das Gegenteil bewirkt.
Sommer ist Vogelbrutzeit – Helfen, aber richtig!
Im Sommer zwitschert es rege im Geäst. Nestlinge sind kurz vor dem flügge werden. Da kommt es hin und wieder vor, dass man Jungvögel in scheinbar hilfloser Lage außerhalb des Nestes vorfindet - von den Altvögeln keine Spur. Wie soll man sich als besorgter Bürger verhalten? Soll man einen jungen Vogel mitnehmen oder vor Ort belassen? Eine einheitliche Handlungsempfehlung für alle Vogelarten gibt es leider nicht.
Viele Vogelkinder sind, nachdem sie ihr Nest verlassen, noch nicht selbständig und werden für einige Zeit weiter von den Eltern gefüttert. Menschliche Pflege ist da die schlechtere oder sogar die falsche Alternative! Vor dem Eingreifen sollten Sie daher aus einiger Entfernung sicherstellen, dass das Vogelkind nicht mehr versorgt wird. Denken Sie daran, dass nur manche Altvögel lautstark warnen, andere sich aber wegen ihrer Anwesenheit verbergen. Findet man ein einzelnes Vogeljunges, dass wohl noch von den Eltern aufgesucht wird, sollten Sie es der Reichweite von Katzen oder von anderen Tieren in Hof und Garten entziehen. Dazu ist es auch sinnvoll, den Freigang seines Haustiers für diesen Zeitraum zu unterbinden. Sie können einen Jungvogel dazu auch von Hand zurück in das Nest oder an einen höher gelegenen geschützten Ort setzen, denn Altvögel nehmen den menschlichen Geruch nicht wahr und finden einen Nestling auch in der Umgebung.
Heruntergefallene besetzte Schwalbennester kann man mit etwas handwerklichem Geschick mit einem Holzverbau wieder anbringen. Es ist auch möglich, die Jungvögel in ein benachbartes leeres oder auch besetztes Schwalbennest oder einen geschützten nahegelegenen Ersatzplatz zu setzen. Eine Handaufzucht ohne die Eltern gelingt bei Schwalben dagegen kaum.
Etwas anders ist dies bei den Mauerseglern, den einfarbig dunkelgrauen, oft mit den Schwalben verwechselten Luftakrobaten des städtischen Siedlungsraumes. Am Boden befindliche Jungvögel werden von den Eltern nicht mehr versorgt. Das Nest in hochgelegenen Mauerspalten ist in aller Regel nicht auffind- oder erreichbar. Ist das Tier bereits flügge, kann man versuchen, ob es aus einiger Höhe – zum Beispiel von einer Leiter oder einem Balkon – aus eigenem Antrieb aus der flachen Hand losfliegt. Noch flugunfähige Mauersegler gehören in die kompetenten Hände von Sachkundigen, um sie erfolgreich aufzuziehen.
Sind junge Turmfalken aus dem Nest gefallen, sollte man diese ebenfalls nicht entnehmen, sondern katzensicher in Nestnähe unterbringen. Bei den wehrhaften Greifvögeln ist aber das Tragen von Handschuhen unbedingt ratsam. Nur wenn die Jungfalken von den Elterntieren nicht mehr gefüttert werden, ist menschliches Handeln angebracht.
Wenn man einen Vogel aufnimmt, sollte er mit Wasser versorgt werden, das man mit Hilfe einer Plastespritze in den Schnabel träufeln kann. Beachten sie, dass in Pflege genommene Tiere grundsätzlich wieder freizulassen sind!
Und noch ein Wort zum Heckenschnitt: Dieser muss nicht innerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt werden. Wenn ausnahmsweise wichtige Belange den Schnitt erfordern, muss man sich zuvor gewissenhaft versichern, dass dabei nicht Jungvögel, Eier oder Nester freigestellt und das bisher unbemerkte Brutgeschehen gestört werden, denn Artenschutz fängt auch im Haus- und Kleingarten an. Selbst wenn das eigentliche Nest erhalten bleibt, ist durch den Verlust der Deckung die Brut oftmals verloren. Am meisten können Sie Vögeln aber durch Biotopschutz und Nisthilfen im Garten helfen. Ein reich strukturierter Hausgarten bietet vielen unterschiedlichen Arten Lebensraum und Nahrung, und der Nistkasten hilft gegen den Mangel an Brutplätzen, weil natürliche Höhlenbäume sowie Fels- und Mauernischen fehlen.
Wer Fragen zum Thema hat oder Rat und Hilfe beim richtigen Umgang mit Vogelkindern sucht, kann sich an die Stadtverwaltung Gera, Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, Tel. 0365/838-4240 oder-4241 in der Amthorstraße 11 wenden oder eine E-Mail an JLIB_HTML_CLOAKING senden.