Samstag, 04 Mai 2024 07:36

Leipzig - Das Amt für Statistik und Wahlen informiert:

Das Amt für Statistik und Wahlen informiert:
Briefwahlstelle öffnete am 8. Mai im Neuen Rathaus
Am Mittwoch, 8. Mai, öffnete die Briefwahlstelle im Neuen Rathaus, Eingang Martin-Luther-Ring 4. Sie ist auch barrierefrei über den Eingang links vom Hauptportal zugänglich. Für die Briefwahlstelle wird eine Messebau-Konstruktion in die Untere Wandelhalle eingebaut. Diese bietet ausreichend Platz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das erwartet hohe Aufkommen an Briefwahlanträgen.
Die Briefwahlstelle ist künftig zu folgenden Zeiten geöffnet: Jeweils dienstags und donnerstags zwischen 9 und 18 Uhr, mittwochs zwischen 9 und 16 Uhr sowie freitags zwischen 9 und 14 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 7.
Juni, wird zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet.
Alle wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipziger, die am 9. Juni kein Wahllokal aufsuchen, können in der Briefwahlstelle oder postalisch vorab per Briefwahl ihre Stimmen abgeben. Am Wahltag werden die Abgeordneten für
das Europaparlament, für den Stadtrat sowie für die 14 Ortschaftsräte gewählt. Für die Briefwahl ist ein Personalausweis oder ein Reisepass nötig. Um Wartezeiten zu verkürzen, sollte der Antrag auf der Rückseite
des für beide Wahlen gemeinsamen Benachrichtigungsbriefes bereits ausgefüllt vorgelegt werden. Diesen sollte jeder Wahlberechtigte bis zum 19. Mai per Post erhalten haben.
Briefwahlunterlagen können auch formlos beantragt werden: per Post (Stadt Leipzig, Wahlamt, 04092 Leipzig) oder per E-Mail (JLIB_HTML_CLOAKING).
In diesem Antrag sollten der Name, Vorname, Geburtsdatum und die Leipziger Anschrift genannt werden, gegebenenfalls eine abweichende Anschrift für den Unterlagenversand. Das Amt für Statistik und Wahlen verschickt die
Unterlagen weltweit an jede postalisch erreichbare Adresse. Die Postlaufzeiten sind bei Antragstellung einzuplanen.
Die Briefwahlunterlagen können zudem über eine Onlineformular unter www.leipzig.de/wahlen beantragt werden.
Die Briefwahl ist auch ohne Benachrichtigungsschein möglich ? entweder direkt vor Ort im Neuen Rathaus oder indem die Briefwahlunterlagen mit nach Hause genommen werden. Der zweite Fall ist insbesondere für Personen
vorgesehen, bei denen ein Bevollmächtigter mit Vollmacht die Unterlagen abholt. Mit dem ausgestellten Wahlschein kann am 9. Juni auch in jedem anderen Wahllokal des jeweiligen Wahlkreises gewählt werden. Dies ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Bürger interessant, um ein barrierefreies Wahllokal aufsuchen zu können. Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen gibt es im Internet unter www.leipzig.de/wahlen.
Die Rücksendung der Wahlbriefe auf dem Postweg ist innerhalb Deutschlands kostenfrei. Um sicherzustellen, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig eingehen, sollten diese innerhalb Deutschlands bis spätestens
zum 06.06.2024 in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden.
Maßgeblich ist der fristgemäße Eingang beim Wahlamt, nicht das Versanddatum. Persönlich können die Unterlagen noch bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, in den Briefkasten des Wahlamtes (Neues Rathaus, Eingang
Lotterstraße 1, 04109 Leipzig) eingeworfen werden. Weitere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/wahlen.